Wie Nahrungsergänzungsmittel hergestellt werden: vom Rohstoff bis zur Kapsel

Auf der Dose steht „Made in Germany“, auf der Rückseite eine Chargennummer. Doch was passiert eigentlich, bevor eine Kapsel oder ein Öl bei dir ankommt? Wir begleiten ein Nahrungsergänzungsmittel vom Rohstoff über die Herstellung und Kontrolle bis zum Etikett und erklären, was das Lebensmittelrecht vorschreibt und was „Made in Germany“ wirklich bedeutet.

Autor
nedura Redaktion
Lesezeit
10 Min
Aktualisiert
Oktober 2026
Direkte Antwort

Wie werden Nahrungsergänzungsmittel hergestellt?

Nahrungsergänzungsmittel entstehen in mehreren Schritten: Zuerst wird eine Rezeptur entwickelt und rechtlich geprüft. Dann kauft der Hersteller Rohstoffe mit festgelegter Spezifikation ein und prüft sie beim Wareneingang. In der Produktion werden sie gemischt und verkapselt, zu Tabletten gepresst oder, wie bei Ölen, kalt gepresst und abgefüllt. Jede Charge wird dokumentiert und vor der Freigabe kontrolliert, etwa auf Gehalt und Mikrobiologie. Vorgeschrieben sind ein HACCP-Konzept, lückenlose Rückverfolgbarkeit und die Anzeige beim BVL nach der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). „Made in Germany“ heißt: Die entscheidende Verarbeitung findet in Deutschland statt.

Wie werden Nahrungsergänzungsmittel hergestellt?
Die wichtigsten Erkenntnisse

3 Takeaways auf einen Blick

01

Qualität beginnt beim Rohstoff

Spezifikation, Lieferantenprüfung und Wareneingangskontrolle entscheiden mit, was später in der Dose landet.

02

Der Hersteller ist verantwortlich

Es gibt keine amtliche Zulassung. Eigenkontrolle mit HACCP und Rückverfolgbarkeit ist Pflicht.

03

Made in Germany ≠ deutscher Anbau

Die Bezeichnung bezieht sich auf die Verarbeitung. Viele Rohstoffe wachsen gar nicht in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis
01 — ROHSTOFF

Am Anfang steht der Rohstoff

Bevor produziert wird, legt der Hersteller für jeden Rohstoff eine Spezifikation fest: Was genau wird gekauft, in welcher Reinheit, mit welchem Gehalt, mit welchen Grenzwerten für Schadstoffe und Keime? Bei einem Pflanzenpulver gehören dazu die botanische Art, das Pflanzenteil und das Anbauland. Bei einem Vitamin die chemische Verbindung und ihre Reinheit.

Viele Rohstoffe stammen aus aller Welt. Schwarzkümmel wächst etwa in Nordafrika, im Nahen Osten und in Südasien, Matcha in Japan. Deshalb ist die Auswahl der Lieferanten so wichtig. Sorgfältige Hersteller bewerten ihre Lieferanten regelmäßig und verlangen zu jeder Lieferung ein Analysenzertifikat.

Wareneingang

  • Prüfung von Lieferschein, Charge und Zertifikat.
  • Sichtprüfung, Geruch, bei Saaten auch Fremdbesatz.
  • Identitätsprüfung: Ist wirklich drin, was draufsteht?
  • Stichprobenartige Laboranalysen, zum Beispiel auf Pflanzenschutzmittel oder Schimmelpilzgifte.

Rechtlich muss außerdem geklärt sein, ob eine Zutat in der EU überhaupt verwendet werden darf. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig (Novel Food) und brauchen eine eigene Zulassung.

Novel-Food-Stichtag
15.05.1997
EU-weit
Je Lieferung
Zertifikat
und Wareneingangsprüfung
Am Anfang steht der Rohstoff
Mischen, Verkapseln, Pressen, Abfüllen
02 — HERSTELLUNG

Mischen, Verkapseln, Pressen, Abfüllen

Wie produziert wird, hängt von der Darreichungsform ab. Allen gemeinsam sind saubere Räume, geschulte Mitarbeitende, gereinigte und dokumentierte Anlagen und eine klare Trennung der Chargen.

Kapseln

Pulver werden genau abgewogen und gemischt, bis die Mischung gleichmäßig ist. Das ist anspruchsvoll: 20 µg Vitamin D sind zwanzig Millionstel Gramm, die in jeder Kapsel gleich verteilt sein müssen. Eine Maschine füllt die Mischung in Kapselhälften und verschließt sie. Öle kommen meist in Weichkapseln.

Tabletten

Das Pulver wird oft zuerst granuliert und dann unter hohem Druck gepresst. Damit die Tablette zusammenhält und gut zerfällt, braucht es Hilfsstoffe. Manche Tabletten erhalten zusätzlich einen Überzug.

Tropfen

Fettlösliche Vitamine wie D3 und K2 werden in einem Trägeröl gelöst und in lichtgeschützte Flaschen abgefüllt.

Kaltgepresste Öle

Die gereinigte Saat wird mechanisch gepresst, ohne Zufuhr von Wärme und ohne Lösungsmittel. Danach setzt sich das Öl ab und wird je nach Produkt gefiltert oder ungefiltert abgefüllt. Kaltgepresst beschreibt also die Pressung, gefiltert oder ungefiltert den Schritt danach.

Eine gute Rezeptur nützt wenig, wenn die Mischung nicht in jeder einzelnen Kapsel gleich ist.

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03 — KONTROLLE

Eigenkontrolle: HACCP, Charge und Analyse

Weil es keine Zulassung gibt, verlangt das Lebensmittelrecht vom Hersteller eine strenge Eigenkontrolle. Jeder Lebensmittelbetrieb muss nach der EU-Hygieneverordnung ein HACCP-Konzept haben. Dabei analysiert er, an welchen Stellen im Prozess Gefahren entstehen können, etwa Keime, Fremdkörper oder Verwechslungen, und legt fest, wie er sie überwacht.

Rückverfolgbarkeit

Laut EU-Lebensmittelbasisverordnung muss jedes Unternehmen wissen, von wem es einen Rohstoff bekommen und an wen es ein Produkt geliefert hat. Über die Chargennummer lässt sich so jede Dose bis zu den verwendeten Rohstoffen zurückverfolgen. Gibt es ein Problem, kann gezielt zurückgerufen werden.

Analysen vor der Freigabe

  • Gehalt: Stimmt die Menge an Vitamin, Mineralstoff oder Pflanzenstoff?
  • Mikrobiologie: Keime, Hefen, Schimmelpilze.
  • Kontaminanten: Schwermetalle, Rückstände, bei Ölen etwa auch PAK.
  • Haltbarkeit: Bleibt der Gehalt bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum im erlaubten Bereich?

Für die Nährstoffangaben auf dem Etikett gelten Toleranzen. Nach einem EU-Leitfaden darf der gemessene Vitamingehalt in Nahrungsergänzungsmitteln zum Beispiel 20 Prozent unter und 50 Prozent über dem angegebenen Wert liegen, weil Vitamine mit der Zeit abgebaut werden.

Vitamine
−20/+50 %
Toleranz in NEM
Mineralstoffe
−20/+45 %
Toleranz in NEM
Eigenkontrolle: HACCP, Charge und Analyse
ÜBERSICHT

Wer bei Nahrungsergänzungsmitteln was kontrolliert

Die Verantwortung liegt beim Hersteller. Behörden und Kontrollstellen prüfen ergänzend. So teilen sich die Aufgaben auf:

HERSTELLER
täglich
Eigenkontrolle mit HACCP, Chargendokumentation und Analysen vor der Freigabe.
BVL
einmalig
Nimmt die Anzeige vor dem ersten Verkauf entgegen, ohne Prüfung auf Wirksamkeit.
ÜBERWACHUNG
Stichproben
Lebensmittelüberwachung der Länder prüft Betriebe, Etiketten und Proben aus dem Handel.
BIO-KONTROLLE
jährlich
Bei Bio-Produkten zusätzlich: Kontrolle durch eine zugelassene Öko-Kontrollstelle.
Was die NemV und das EU-Recht regeln
04 — LEBENSMITTELRECHT

Was die NemV und das EU-Recht regeln

Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) setzt seit 2004 eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Sie definiert Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen, Nährstoffe in konzentrierter Form enthalten und in dosierter Form angeboten werden, etwa als Kapseln, Tabletten oder Tropfen.

  • Positivliste: Nur bestimmte Vitamine und Mineralstoffe in bestimmten chemischen Verbindungen dürfen zugesetzt werden.
  • Kennzeichnung: Bezeichnung, Mengen je Tagesdosis, Warnhinweise und Verzehrempfehlung sind Pflicht.
  • Anzeige: Vor dem ersten Verkauf muss das Produkt mit einem Etikettmuster beim BVL angezeigt werden.

Dazu kommen weitere EU-Regeln: die Lebensmittelinformationsverordnung für das Etikett, die Zusatzstoffverordnung, die Novel-Food-Verordnung und die Health-Claims-Verordnung. Sie erlaubt gesundheitsbezogene Aussagen nur, wenn sie wissenschaftlich geprüft und in einer EU-Liste zugelassen sind. Für viele Pflanzenstoffe gibt es bis heute keine solchen Aussagen.

Für Pflanzen und Pflanzenteile gibt es keine EU-Positivliste. Als Orientierung dient in Deutschland die Stoffliste des Bundes und der Länder. Wird einem Produkt eine arzneiliche Wirkung zugeschrieben oder enthält es pharmakologisch wirksame Mengen, ist es kein Lebensmittel mehr, sondern ein Arzneimittel.

05 — MADE IN GERMANY

Was „Made in Germany“ wirklich bedeutet

Für „Made in Germany“ gibt es kein eigenes Gesetz. Rechtsprechung und Zollrecht orientieren sich daran, wo die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat. Bei einem Öl ist das zum Beispiel die Pressung, bei einer Kapsel die Herstellung der Mischung und die Verkapselung. Wo der Rohstoff gewachsen ist, sagt die Bezeichnung nicht.

Wird ein Herkunftsland genannt, das vom Ursprung der Hauptzutat abweicht, muss die Herkunft dieser Zutat seit 2020 ebenfalls angegeben oder klargestellt werden. So vermeidet das EU-Recht, dass ein Etikett einen falschen Eindruck erweckt.

Warum die Herstellung vor Ort trotzdem zählt

  • Es gelten deutsches und europäisches Lebensmittelrecht, überwacht von den Behörden vor Ort.
  • Der Weg vom Wareneingang bis zur fertigen Charge bleibt in einer Hand und ist nachvollziehbar.
  • Rückfragen zu Herkunft, Charge und Analysen lassen sich direkt beantworten.

Bei nedura stellen wir unsere Produkte selbst her, an unserem Standort in Stendal in Sachsen-Anhalt. Viele davon sind bio-zertifiziert. Unsere Nachweise findest du auf der Zertifikate-Seite.

Made in Germany sagt, wo ein Produkt entstanden ist. Wo seine Rohstoffe gewachsen sind, ist eine zweite, ebenso wichtige Frage.
Maßstab
letzte Stufe
wesentliche Verarbeitung
Hauptzutat
seit 2020
Herkunftsangabe bei Abweichung
Was „Made in Germany“ wirklich bedeutet
06 — FAKTENCHECK

Mythen zur Herstellung im Faktencheck

„Nahrungsergänzungsmittel werden wie Medikamente hergestellt.“ Für Arzneimittel ist die Herstellung nach GMP vorgeschrieben und behördlich überwacht. Für Nahrungsergänzungsmittel gelten die Regeln des Lebensmittelrechts. Manche Hersteller arbeiten freiwillig nach strengeren Standards.

„‚Made in Germany‘ heißt, die Zutaten kommen aus Deutschland.“ Die Bezeichnung bezieht sich auf die Verarbeitung. Schwarzkümmel, Matcha oder Kurkuma wachsen gar nicht in Deutschland.

„Pflanzlich und natürlich heißt automatisch unbelastet.“ Gerade Naturprodukte können Schimmelpilzgifte, Schwermetalle aus dem Boden oder Pflanzenschutzmittel-Rückstände enthalten. Deshalb sind Analysen so wichtig.

„Kaltgepresst bedeutet ungefiltert.“ Das sind zwei verschiedene Schritte. Kaltgepresst beschreibt die schonende Pressung. Danach kann ein Öl gefiltert oder naturbelassen ungefiltert abgefüllt werden.

07 — Häufige Fragen

FAQ — Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln

Wer kontrolliert Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland?

In erster Linie der Hersteller selbst im Rahmen seiner Eigenkontrolle. Die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer prüft Betriebe und Produkte stichprobenartig. Bei Bio-Ware kommt eine Öko-Kontrollstelle dazu.

Brauchen Nahrungsergänzungsmittel eine Zulassung?

Nein. Sie müssen vor dem ersten Verkauf beim BVL angezeigt werden. Eine Zulassung brauchen nur bestimmte Zutaten, etwa neuartige Lebensmittel (Novel Food).

Was ist die NemV?

Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung regelt in Deutschland, welche Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen, was auf dem Etikett stehen muss und dass Produkte beim BVL angezeigt werden müssen.

Was bedeutet „Made in Germany“ bei Nahrungsergänzungsmitteln?

Dass die letzte wesentliche Verarbeitung in Deutschland stattgefunden hat, etwa das Pressen eines Öls oder die Verkapselung. Die Rohstoffe können aus anderen Ländern stammen.

Was ist ein Analysenzertifikat?

Ein Prüfbericht zu einer bestimmten Charge. Er zeigt zum Beispiel Gehalt, mikrobiologische Werte und Schadstoffe. Hersteller fordern ihn von Lieferanten an und lassen auch eigene Analysen durchführen.

Wozu dient die Chargennummer?

Sie verknüpft dein Produkt mit den Unterlagen zur Herstellung: verwendete Rohstoffe, Produktionsdatum und Prüfergebnisse. Bei einem Problem lässt sich genau diese Charge zurückrufen.

Was bedeutet GMP?

GMP steht für Good Manufacturing Practice, gute Herstellungspraxis. Für Arzneimittel ist sie Pflicht. Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist sie freiwillig, die Grundlage bilden Hygienerecht und HACCP.

Woher stammen die Rohstoffe für Nahrungsergänzungsmittel?

Aus der ganzen Welt, je nachdem, wo eine Pflanze wächst oder ein Rohstoff hergestellt wird. Seriöse Anbieter geben dir auf Nachfrage Auskunft über das Herkunftsland wichtiger Zutaten.

Quellen & weiterführende Lektüre5 Referenzen

  1. Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV) sowie Richtlinie 2002/46/EG.Gesetz
  2. Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittelbasisverordnung), Art. 18 Rückverfolgbarkeit.EU
  3. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 HACCP.EU
  4. Europäische Kommission (2012): Guidance document for competent authorities for the control of compliance with EU legislation with regard to the setting of tolerances for nutrient values declared on a label.EU-Kommission
  5. Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel.EU